Ein Service kann die Verhinderung von teuren Reparaturarbeiten sein
Nicht immer wird gleich beim Kauf unserer Produkte ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Dies wird aus den verschiedensten Beweggründen so entschieden und obliegt immer dem Kunden. Die Empfehlung ist jedoch für viele Produkte absolut vorhanden und wäre auch erforderlich. Ebenso wird bei manchen Herstellern ein solcher Wartungsvertrag als Garantiebedingung angesehen. Genau da ist unser Serviceangebot zur Stelle. Mit einem klar dokumentierten Service nach Plan beginnt auch ein nachträglich abgeschlossener Wartungsvertrag und sichert aber auch unsere Kunden ab, die keinen Wartungsvertrag abschließen wollen. Dies verhindert einen Ausfall, der durchaus mit hohen Reparaturkosten verbunden sein kann.
Wir servicieren beinahe alle Fremdfabrikate!
Egal ob Rollladen, Raffstore, Pergola, Fenster- Markisen oder ähnliches, wir können (beinahe) alles Servicieren! Dabei halten wir die Vorgaben der Hersteller ein und verwenden für zum Beispiel Schmierarbeiten nur zertifiziertes und freigegebenes Material z.B. von Berner!
Warum ein Service so wichtig ist.
Bei einem Service wird ein nach Protokoll durchgeführter Wartungsdurchgang vorgenommen wo einerseits dokumentiert wird was bereits kaputt ist, bzw. bald kaputt sein wird und wenn unsere Kunden es wünschen werden die damit verbundenen Reparaturarbeiten mit durchgeführt. Bei uns sind auch einfache Einstellarbeiten in einer Servicierung enthalten (zum Beispiel Endlagen einstellen). Die Dokumentation wird dem Kunden zur Verfügung gestellt und sichert diesen somit auch ab. Bei Vertragskunden mit Wartungsvertrag bewahren wir für Sie die Duplikate sogar auf.
Erhaltungspflicht im Mietbereich
Im Mietbereich ist es sehr oft so, dass der Mieter die Erhaltungspflicht trägt. Genau da sollte besonderes Augenmerk auf eine regelmäßige Wartung bzw. Instandhaltung (Servicierung) gelegt werden. Speziell im Gewerbemietrecht gibt es im Mietvertrag besonderen Vertragsspielraum. Beachten Sie dies bitte ebenfalls.
Im speziellen Gewerbe, Hotellerie und Gastronomie gibt es eine Beweispflicht.
Zu den Pflichten eines Unternehmens (aber auch bei privaten Haushalten) aber vor allem die eines Geschäftsführers, zählt es auch dokumentiert seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Im Schadensfall kann diese Dokumentation Ihr Rettungsanker sein. In welcher Form der Mieter solcher Objekte, dieser Sorgfaltspflicht nachkommt ist aber nicht im Detail vorgeschrieben. Eine Servicierung ist hier aber sicherlich eine Mindestanforderung, um Haftungsproblematiken auszuweichen.
Wir sind somit nicht nur im privaten, sondern auch im Gewerblichen Bereich Ihr Ansprechpartner, wenn es um Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer Produkte aus dem Bereich Sonnen,- Wind,- und Sichtschutz geht.
Dienstleistung wird bei uns einfach gelebt.
Wenn wir etwas vor Ort nicht Reparieren können, nehmen wir Ihr System in unsere Werkstätte mit. So haben wir zum Beispiel eine Sensationelle Servicemöglichkeit für Raffstore wo diese komplett überholt werden.
Eine solche Überholung beinhaltet folgende Dienstleistung:
- Raffstore komplett überprüfen und wieder Instand setzen
- Leiterkordel (!!) und Aufzugsband erneuern
- Motor/Getriebe prüfen
- Lager erneuern und Lamellen waschen
Auch sonst sind viele Erneuerungen möglich, denn wir können durch unseren Partner Warema auch auf ein riesiges Ersatzteillager vor allem für Fremdfabrikate zurückgreifen. Ebenso sind dadurch auch Schrägraffstore-Servicierungen möglich.