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Brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach?
Bis zu einer bebauten Fläche von maximal 35 m² sowie maximal zwei geschlossenen Seiten ist keine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung notwendig. Hier genügt es, eine Bauanzeige abzugeben. Bei drei geschlossenen Seiten gilt eine maximale Fläche von 15 m².
Zuletzt aktualisiert am 18. Dezember 2023 von Harald Strassner.